Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare
In diesem Video erfährst du die wichtigsten Grundlagen zum Thema Dienstunfähigkeit im Referendariat.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Falls du deine Frage bezüglich der Dienstunfähigkeitsversicherung hier nicht findest, kannst du dich natürlich jederzeit mit mir in Verbindung setzen und ein kostenfreies Beratungsgespräch vereinbaren.
Ist die Dienstunfähigkeitsversicherung das gleiche wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Grundsätzlich geht beides in die gleiche Richtung, jedoch beinhaltet eine Dienstunfähigkeitsversicherung ein deutlich umfassenderen Versicherungsschutz als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem ist die Dienstunfähigkeitsversicherung auch auf die laufbahnspezifischen Risiken von Beamten ausgelegt. Besonderes Augenmerk solltest du hier auf die sog. echte Dienstunfähigskeits-Klausel legen.
Abstrakte Verweisbarkeit - Was ist das ?
Bei der Auswahl deiner Dienstunfähigkeitsversicherung solltest du unbedingt darauf achten, dass auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichtet wird. Somit kann dich der Versicherer nicht auf ein anderes Berufsbild verweisen und so ggf. um Zahlungen herumkommen. D.h. es wird immer auf deinen aktuell bzw. zuletzt ausgeübten Beruf geprüft und nicht geschaut, ob du noch in einem anderen Beruf untergebracht werden kannst.
Echte Dienstunfähigkeitsklausel
Ein Merkmal, dass in deiner guten Dienstunfähigkeitsversicherung auf keinen Fall fehlen sollte ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel! Hierdurch zeichnet sich eine sehr gute Dienstunfähigkeitsversicherung aus. Im Klartext bedeutet es, dass sich der Versicherer an das Urteil des zuständigen Amtsarztes hält. Wird vom Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit festgestellt, wird die vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente bezahlt. Hier solltest du dich auch nicht von einer unvollständigen oder unechten Dienstunfähigkeitsklausel blenden lassen!
Wieso sollte ich mich bereits im Referendariat kümmern?
Gerade zu Beginn deines Referendariats ist der Absicherungsbedarf am größten, da du hier in den nächsten 5 Jahren (60 Monaten Dienstzeit) sowohl in der Zeit als Beamter auf Widerruf und Probe keine Absicherung durch deinen Dienstherrn erhältst. Du wirst ohne Ruhegehaltsansprüche aus dem Dienst entlassen, musst jedoch trotzdem alle deine Fixkosten wie z.B. Miete, Krankenversicherung, Lebensmittel und co. weiterhin bezahlen. In der Regel hast du auch keine Ansprüche im Rahmen der Arbeitslosenversicherung sowie der gesetzlichen Rentenversicherung.
Teildienstunfähigkeit - Was ist das?
Es ist möglich, dass du durch einen Amtsarzt nicht als komplett dienstunfähig eingestuft wirst, sondern lediglich eine Teildienstunfähigkeit festgestellt wird. Hier bleibst du weiterhin im Job, reduzierst jedoch deine Stunden. Für dieses spezielle Szenario gibt es Spezialversicherer, die auch eine Teildienstunfähigkeit bereits ab 20% versichern. Wichtiger Hinweis: die Teildienstunfähigkeit wird durch den Amtsarzt in 10% Schritten festgestellt. Das bedeutet, Versicherer mit Leistungen ab 25% Teildienstunfähigkeit tatsächlich erst ab 30% leisten müssten, da es in der Praxis keine 25% Teildienstunfähigkeit gibt.
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👋 Wer bin ich?
André Möller
Dein Spezialist für angehende Lehrer*innen
Seit mehr als vier Jahren betreue ich jeden Tag, Lehramtsstudent*innen vom ersten Semester bis hin zum Start ins Referendariat.
In dieser Zeit und unzähligen Gesprächen habe ich gelernt, die Welt aus Deiner Sicht zu sehen und auch zu verstehen.
Aus diesem Grund habe ich meine Beratung genau auf die Bedürfnisse von angehenden Lehrer*innen abgestimmt.
Damit Du dich nicht langweilst und unnötige lange Beratungsgespräche führen musst, habe ich Dir ein 10 Minuten Video zur Dienstunfähigkeitsversicherung erstellt, dass Dich grundsätzlich zu diesem Thema informiert.
Natürliche ersetzt das Video nicht eine persönliche Beratung in der du alle deine Fragen und individuellen Angebote einholen kannst.
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