1. Dienstunfähigkeit möglichst früh abschließen
Durch das junge Eintrittsalter bekommen die meisten einen guten Dienstunfähigkeitsschutz zu günstigen Konditionen. Zudem hat man bei einem frühen Abschluss den Vorteil, dass man keine oder nur wenige Vorerkranken hat und somit einen günstigeren Beitrag zahlen muss.
2. Laufzeit der Dienstunfähigkeit - Bis wie viele Jahre versichert man?
Um Beiträge zu sparen schließen viele nur eine Vertragslaufzeit bis zum 60. Lebensjahr ab. Wer dann zum 61. Lebensjahr dienstunfähig wird bekommt keine Leistungen. Deshalb sollten Beamte die Laufzeit bis zur Pensionierung festlegen, diese ist aktuell mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Übrigens ist eine Verlängerung nach Vertragsabschluss meist nicht möglich. Dafür müsste der alte Vertrag gekündigt und ein neuer Vertrag geschlossen werden, dies würde eine erneute Gesundheitsprüfung mit sich bringen.
Hier kannst du kostenlos prüfen, ob du deinen Gesundheitszustand einfrieren lassen kannst
3. Alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten
Eine große Hürde beim Vertragsabschluss ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen. Aus diesen errechnet der Versicherer das individuelle Risikoprofil und den Beitrag, dabei werden gesundheitliche Probleme der letzten 5 bzw. 10 Jahre abgefragt. Die Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, aber man muss auch nur das angeben nach was die Versicherung konkret fragt. Absichtlich verschwiegene Details oder falsche Antworten können zu einem Verlust der DU-Rente führen.
4. Nutze die Vorteile der Nachversicherungsgarantie"
Durch diesen Vertragsbestandteil kann man bei bestimmten Ereignissen die DU-Rente erhöhen. Auf diese Weise kann man eine höhere Rente beantragen, wenn auch die Lebenssituation eine höhere Absicherung verlangt. Solche Ereignisse sind z.B. der Abschluss der Ausbildung/Studium, eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Kauf eines Hauses/Wohnung. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass bei Nutzung der Nachversicherungsgarantie keine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist.
5. Die Beitragsdynamik verstehen und optimal nutzen
Durch einen festgelegten Prozentsatz (1% bis 5% jährlich) lässt sich die DU-Rente jährlich erhöhen, dadurch steigen natürlich auch die Beiträge. Die Beitragsdynamik kann dafür genutzt werden der Inflation entgegen zu wirken oder ein kontinuierlich steigendes Einkommen auszugleichen. Man kann der Beitragsdynamik vor oder unmittelbar nach erfolgter Erhöhung widersprechen, dann bleiben die Beiträge und Leistungen gleich. Vorsicht: Wird die Beitragsdynamik 3 Jahre hintereinander abgelehnt, entfällt sie vollständig als Vertragsbestandteil.
Fragen und Antworten zur Dienstunfähigkeitsversicherung - FAQ
Welche Versorgungsansprüche habe ich als Referendar*in im Falle einer Dienstunfähigkeit?
Als Referendar wird man als Beamter auf Widerruf geführt und hat somit keine Ansprüche im Falle einer Dienstunfähigkeit. Falls es sich nicht um einen Dienstunfall handelt, wird der Betroffene entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die GRV prüft dann, ob die Anforderungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Die Grundvoraussetzung ist, dass man in den letzten 60 Monaten mindestens 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Bei einer Referendarzeit von 28 – 36 Monaten trifft das meist nicht zu und somit erhält man auch keine Erwerbminderungsrente. Daher ist es umso wichtiger sich privat mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern.
Reicht das Ruhestandsgehalt vom Dienstherrn als Beamt*in aus?
Wir gehen hier von dem Ruhestandsgehalt für Beamte aus, die bei dauernder Dienstunfähigkeit, vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden. Das Ruhestandsgehalt setzt sich aus der Dienstzeit und den Dienstbezügen zusammen. Daraus entsteht bei vorzeitigem Ruhestand meist eine finanzielle Lücke. Diese wirkt auch auf die Altersvorsorge aus. Vorsicht: Beamte auf Lebenszeit haben erst einen Anspruch auf das Ruhestandsgehalt nach 5 Jahren Dienstzeit. Dies ist besonders für Beamte auf Widerruf oder auf Probe wichtig, da diese noch gar keine Ansprüche haben.
Die abstrakte Verweisung - Was bedeutet das?
Früher hat man manchmal davon gehört, dass eine Versicherung bei festgestellter Dienst- oder Berufsunfähigkeit eine versicherte Person zu einem fremden Job verwiesen hat, um der Leistungszahlung zu entgehen. Bei modernen DU-Versicherungen ist so eine abstrakte Verweisung nicht mehr vorhanden. Es wird gezahlt, wenn der Beamte seine dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. Man brauch keine Angst davor haben, dass die Versicherung die Leistung verweigert, weil man theoretisch noch irgendeinen Beruf ausüben könnte.
Die Dienstunfähigkeitsklausel - was ist das?
Wie oben beschrieben entscheidet der Arbeitgeber (Bund/Land/Gemeinde), ob ein Beamter dienstunfähig ist. Dienst- und Berufsunfähigkeit sind jedoch verschiedene Dinge. Deswegen sollten Beamte darauf achten eine echte Dienstunfähigkeitsklausel einzuschließen. Dies gibt Rechtssicherheit im Fall der Fälle.
Was leistet die Dienstunfähigkeit überhaupt?
Nach Feststellung der Dienstunfähigkeit greift die DU-Versicherung sofort. Die versicherten Person wird dann die vertraglich vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt. Entweder bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Zeitpunkt an dem die Person wieder ins Berufsleben einsteigt, wenn sich der körperliche Zustand gebessert hat.
Wie hoch sollte man die Dienstunfähigkeit versichern?
Die Höhe der Absicherung hängt ganz vom persönlichen Bedarf und der bereits getroffenen Vorsorge ab. Beispielsweise haben Beamte auf Lebenszeit eine geringere Absicherung nötig da, sie nach 5 Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhestandsgehalt haben. Deswegen ist es besonders für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf wichtig sich in voller Höhe abzusichern, da sie kein Ruhestandsgehalt bekommen. Genauso wichtig sind die persönlichen Kosten, also Miete, Lebenshaltungskosten, etc.. Diesen, auf den Monat berechneten Bedarf, kann man dann mit einer Dienstunfähigkeit absichern.
Was bedeuten die Begriffe Berufs- und Dienstunfähigkeit überhaupt?
Berufsunfähig ist der, der aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50% auszuüben. Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Beamte wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig sind, dies wird vom Amtsarzt festgestellt. Man erkennt also sehr schnell, dass Berufs- und Dienstunfähigkeit zwei verschiedene Dinge sind. Dazu passt auch diese Statistik: in 90% der Dienstunfähigkeitsfälle liegt keine Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vor, d.h. es gibt keine Leistung der BU-Versicherung, obwohl man als Dienstunfähig erklärt wurde.
Du möchtest dich zur Beihilfe und Krankenversicherung im Referendariat beraten lassen?
Das sagen andere Lehramtsstudent*innen und Referendar*innen
"Ich war echt happy von der Anwartschaft durch dich gehört zu haben... Zum Glück habe ich es jetzt im 4. Semester gemacht. Cooles Video und danke, dass du mir nochmal persönlich alle meine Fragen beantwortet hast."
Anna-Lena, Lehramtsstudentin im 4. Semester
"Danke für deine Beratung! War wirklich hilfreich sich das mal anzuhören."
Saskia, Referendarin für das Grundschullehramt
"Vielen Dank! ich habe wirklich alle Fragen beantwortet bekommen und ein echt gutes Gefühl bei meiner Entscheidung."
Sabrina, Referendarin für das Grundschullehramt
"Top Sache! War ganz anders als ich es erwartet habe, nämlich total locker und auf Augenhöhe."
Marco, Referendar für Gymnasiallehramt
Du startest bald ins Referendariat?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele angehende Referendar*innen sich oft durch das Lehramtsstudium nicht richtig auf das Referendariat und die damit verbundenen Pflichten vorbereitet fühlen. Um dich hier optimal zu unterstützen, biete ich dir die kostenlose und persönliche Ref-Starterbartung an.
