Lehrer Steuererklärung: Was du absetzen kannst – und was die meisten vergessen
Als Lehrkraft bringst du viele absetzbare Kosten mit – oft kommst du deutlich über die Werbungskosten-Pauschale von 1.230 €
Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fachliteratur und Arbeitszimmer sind die Posten, die die meisten vergessen
Schon im Referendariat und beim Wechsel vom Studium ins Ref lässt sich einiges herausholen – bis hin zum Verlustvortrag
Auch ohne Pflicht lohnt sich die freiwillige Abgabe – rückwirkend bis zu vier Jahre möglich
Die meisten Lehrkräfte und ReferendarInnen verschenken jedes Jahr Geld. Nicht aus Unwissenheit, sondern weil der Alltag zwischen Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen und Konferenzen kaum Zeit lässt, sich mit dem Finanzamt zu beschäftigen. Dabei ist die Steuererklärung für Lehrkräfte oft überdurchschnittlich lohnend, da der Beruf viele absetzbare Kosten mit sich bringt, die im Alltag kaum auffallen.
Dieser Artikel gibt dir einen vollständigen Überblick inklusive konkreter Steuertipps: Was gilt für Referendare, was für “fertige” Lehrkräfte, was kannst du absetzen und wo machen die meisten Fehler?
Inhaltsverzeichnis

Muss ich als Lehrer überhaupt eine
Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gilt: Wer ausschließlich Einkünfte aus einem Dienstverhältnis hat und keine weiteren Besonderheiten, ist nicht automatisch zur Abgabe verpflichtet. In der Praxis trifft das auf die wenigsten Lehrkräfte zu.
Zur Abgabe verpflichtet bist du unter anderem, wenn du:
- Nebeneinkünfte über 410 € im Jahr hattest (z. B. Nachhilfe, Vertretungsstunden an einer anderen Schule)
- in einem Jahr die Steuerklasse gewechselt hast
- du und dein Partner die Steuerklassenkombination III/V nutzen
- Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld erhalten hast
- mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hattest
Freiwillig lohnt sich die Abgabe fast immer – besonders dann, wenn du hohe Werbungskosten hattest, die über die Pauschale von 1.230 Euro hinausgehen. Wie das im Lehrerjob aussieht, dazu gleich mehr.
Die Frist für die freiwillige Abgabe beträgt vier Jahre rückwirkend. Wer 2024 zum ersten Mal daran denkt, kann also noch für 2020 eine Erklärung einreichen.
Eine Besonderheit: Die Steuererklärung im Referendariat
Der Vorbereitungsdienst ist steuerlich eine Besonderheit, die viele unterschätzen.
Als ReferendarIn bist du Beamter bzw. Beamtin auf Widerruf und erhältst Anwärterbezüge – diese sind steuerpflichtiges Einkommen, auch wenn sie vergleichsweise niedrig sind. Je nach Bundesland und Höhe der Bezüge kann es sein, dass du wenig oder gar keine Lohnsteuer zahlst. Dennoch lohnt die Abgabe, weil du Werbungskosten geltend machen kannst, die deine Steuerlast weiter senken oder eine Erstattung auslösen.


Übergang vom Studium ins Referendariat
Besonders interessant ist die steuerliche Situation für alle, die direkt aus dem Studium ins Ref wechseln. Kosten des Lehramtsstudiums – also des Masterstudiums nach einem ersten Abschluss – können als Werbungskosten geltend gemacht werden, nicht nur als Sonderausgaben. Das ist relevant, weil Werbungskosten unbegrenzt absetzbar sind und in einem Verlustjahr vorgetragen werden können.
Konkret: Wer im Masterstudium Lehramt Ausgaben hatte (Fachliteratur, Seminarfahrten, Arbeitsmittel) und danach ins Ref gewechselt ist, kann diese Kosten steuerlich noch nutzen – auch wenn in den Studienjahren kein steuerpflichtiges Einkommen vorhanden war. Das Finanzamt stellt dann einen Verlustvortrag fest, der in späteren Jahren mit Einkünften verrechnet wird.
Erste Ausbildung vs. zweite Ausbildung
Ein wichtiger Unterschied, den das Steuerrecht macht: Kosten eines Erststudiums – also des Bachelors ohne vorherige Berufsausbildung – sind steuerlich nur als Sonderausgaben absetzbar (maximal 6.000 Euro pro Jahr) und können nicht vorgetragen werden. Der Master Lehramt nach dem Bachelor gilt jedoch als Zweitausbildung und wird wie Werbungskosten behandelt. Wer unsicher ist, welche Kategorie zutrifft, sollte das prüfen lassen.

Was Lehrer steuerlich geltend machen können
Anna studiert seit 3 Jahren Lehramt und ist 23 Jahre alt. Während ihres Studiums hatte sie einen Sportunfall und ihr Bein wird nie mehr vollständig belastbar sein.
Alles hängt jetzt von einer Entscheidung ab, die sie zu Studienbeginn entweder getroffen hat oder nicht.
Arbeitsmittel
Alles, was du beruflich nutzt, kann abgesetzt werden: Stifte, Papier, Drucker, Druckerpatronen, USB-Sticks, Hefter, Locher. Klingt kleinteilig, summiert sich aber schnell auf mehrere hundert Euro im Jahr, besonders wenn du viel eigenes Material für den Unterricht erstellst.
Für Gegenstände bis 800 Euro netto (sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter) gilt: Sie können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Laptop, Tablet, Smartphone
Ein Laptop oder Tablet, den du beruflich nutzt, ist absetzbar – aber nur der berufliche Anteil. Wer das Gerät zu 50 % beruflich nutzt, setzt 50 % des Kaufpreises ab. In der Praxis akzeptieren Finanzämter bei Lehrern häufig eine hälftige berufliche Nutzung ohne großen Nachweis, weil Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen am Gerät zum Berufsalltag gehören. Eine vollständige berufliche Nutzung musst du überzeugend begründen können.
Fachliteratur
Fachbücher, didaktische Werke, Zeitschriften mit Unterrichtsbezug gelten als voll absetzbare Ausgaben. Die Abgrenzung zur Allgemeinliteratur ist wichtig: Ein Roman, den du im Deutschunterricht behandelst, ist absetzbar. Ein Roman, den du privat liest und der zufällig auch im Lehrplan steht, nicht. Im Zweifel gilt: Je klarer der direkte Unterrichtsbezug, desto sicherer die Absetzbarkeit.
Arbeitszimmer
Das häusliche Arbeitszimmer ist für Lehrer ein besonders relevantes Thema, weil Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung und Elternkommunikation zu Hause stattfinden. Seit 2023 gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, an dem du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast – maximal 1.260 Euro pro Jahr. Sie ist unkompliziert und erfordert keinen eigenen Raum.
Das häusliche Arbeitszimmer hingegen ist nur dann voll absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Das ist bei Lehrern, die hauptsächlich in der Schule unterrichten, in der Regel nicht der Fall. Liegt kein Mittelpunkt vor, aber du hast keinen anderen Arbeitsplatz für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Korrekturen), kann das Arbeitszimmer pauschal mit 1.260 Euro angesetzt werden – alternativ zur Homeoffice-Pauschale, nicht zusätzlich.
Fahrtkosten
Der Weg zur Schule wird mit der Entfernungspauschale abgegolten: 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg.
Wer an mehreren Schulen tätig ist oder regelmäßig Fahrten zu Fortbildungen, Seminaren oder Elterngesprächen außerhalb der Schule macht, kann diese Fahrten zusätzlich als Reisekosten absetzen – dann mit den tatsächlichen Kosten oder der Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (also Hin- und Rückweg).
Klassenfahrten und Schulveranstaltungen
Lehrkräfte gehen bei Klassenfahrten, Theaterbesuchen oder Schulausflügen häufig in Vorleistung und werden nicht immer vollständig erstattet. Was die Schule nicht erstattet, kann als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wichtig: Quittungen und Belege aufbewahren und im Zweifelsfall eine schriftliche Bestätigung der Schule einholen, dass keine Erstattung erfolgt ist.
Berufskleidung
Hier ist Vorsicht geboten: Kleidung ist steuerlich nur absetzbar, wenn sie ausschließlich beruflich getragen werden kann – also typische Schutzkleidung oder Uniform. Was du theoretisch auch privat tragen könntest (auch wenn du es nie tätest), erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Für Lehrer ist das in den meisten Fällen kein relevanter Posten.
Werbungskosten-Pauschale vs. tatsächliche Kosten
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskosten-Pauschale von 1.230 Euro pro Jahr – auch ohne Belege, auch ohne Antrag. Das ist die Mindestabzugssumme.
Lohnt sich der Aufwand, tatsächliche Kosten zu belegen? Ja, sobald deine realen Werbungskosten diese Grenze überschreiten. Bei Lehrkräften ist das häufig der Fall – allein durch Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fachliteratur kommt man schnell auf 1.500 bis 2.000 Euro und mehr.
Eine einfache Faustregel: Wer mehr als 20 Kilometer einfachen Schulweg hat und regelmäßig eigenes Material kauft, überschreitet die Pauschale fast sicher. Dann lohnt das Sammeln von Belegen.


Steuerklasse für Lehrerpaare
Wenn beide Partner Lehrkräfte sind oder einer von beiden verbeamtet und der andere angestellt, ist die Steuerklassenwahl relevant. Die Kombination IV/IV ist der Standard, aber nicht immer optimal. Die Kombination III/V kann monatlich mehr Netto bedeuten – führt aber zur Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben und kann zu Nachzahlungen führen, wenn die Steuerklassen nicht zur tatsächlichen Einkommensverteilung passen.
Die Kombination III/V war politisch auf der Abschussliste: Die frühere Ampelkoalition hatte ihre Abschaffung zum 1. Januar 2030 geplant. Nach dem Koalitionsbruch im Herbst 2024 scheiterte die Reform jedoch – und die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat das Thema nicht wieder aufgegriffen.
Häufige Fehler bei der Steuererklärung als Lehrer
1
Zu früh abgegeben:
Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit und die sollte man nutzen. Wer im Januar schnell fertig sein will, hat oft noch keine vollständigen Unterlagen: Spendenquittungen trudeln spät ein, Jahresbescheinigungen der Bank kommen im Februar, Riester-Bescheinigungen noch später. Wer wartet, macht die Erklärung einmal – und nicht zweimal.Im Vergleich dazu sind beispielsweise ETF-Sparpläne extrem kostengünstig: Sie erheben keine Abschlussgebühren, und die laufenden Fondskosten betragen nur 0,2–0,3 % pro Jahr. Selbst kleine Unterschiede bei den jährlichen Kosten summieren sich über Jahrzehnte massiv und können das Endkapital stark beeinflussen. Die Riester-Rente ist daher zwar nicht „extrem teuer“, aber im Vergleich zu kapitalmarktbasierten Lösungen deutlich weniger effizient.
2
Steuerklasse nie hinterfragt:
Viele Lehrerpaare behalten die automatisch zugewiesene Steuerklassenkombination IV/IV, ohne je zu prüfen, ob eine andere Kombination oder das Faktorverfahren monatlich mehr Netto bringen würde. Das kostet keinen großen Aufwand, aber das Ergebnis kann sich über Jahre summieren. Ein kurzes Gespräch mit einem Lohnsteuerhilfeverein reicht oft aus, um zu wissen, ob ein Wechsel sinnvoll wäre.
3
Belege nicht aufbewahrt:
Das Finanzamt kann Nachweise verlangen und tut es gelegentlich auch. Wer dann keine hat, kann zwar schätzen, aber Schätzungen werden nicht immer anerkannt. Die Lösung ist denkbar einfach: ein Ordner für Quittungen, oder wer es lieber digital mag, ein kurzes Foto mit dem Handy direkt beim Kauf. Der Aufwand ist minimal und steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Risiko.
Lohnt sich die Steuerberatung oder reicht ELSTER?
ELSTER ist kostenlos, gut nutzbar und für unkomplizierte Fälle völlig ausreichend. Wer seinen Beruf versteht, seine Ausgaben kennt und keine Sondersituationen hat, kommt damit gut zurecht.
Ein Steuerberater lohnt sich, wenn du in einer komplexeren Situation bist: Wechsel vom Studium ins Ref, Nebeneinkünfte, Vermietung, Immobilienkauf, Verlustvortrag aus dem Studium oder wenn du einfach sichergehen willst, dass du nichts verschenkst. Die Kosten des Steuerberaters sind übrigens selbst als Werbungskosten absetzbar.
Eine günstige Zwischenoption sind Lohnsteuerhilfevereine, die für Arbeitnehmer und Beamte in der Regel deutlich günstiger sind als ein Steuerberater und trotzdem fachkundige Unterstützung bieten.

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Über das Referendariat hinaus
Wir begleiten viele unserer Kund:innen über Jahre hinweg – vom Start ins Studium bis weit in den Berufsalltag. Dabei geht es nicht nur um die erste Anwartschaft, sondern auch um Themen wie Vorsorge, Finanzierung oder Familienabsicherung.
Wir sind also langfristig für dich da. Auch nach dem Ref.
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Unser Fazit zur Steuererklärung für LehrerInnen
Die Steuererklärung als Lehrkraft ist kein Hexenwerk – aber sie hat genug Besonderheiten, dass sich eine gründliche Auseinandersetzung damit fast immer auszahlt. Wer die richtigen Posten kennt und konsequent Belege sammelt, holt in vielen Fällen mehrere hundert Euro zurück, die der Staat sonst einfach behält.

